Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist die deutsche Umsetzung der EU-“Whistleblowing”-Richtlinie (EU) 2019/1937. Diese wurde von der Europäischen Union 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Whistleblower besser zu schützen. Im gleichen Zuge wurde beschlossen, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Direktive bis zum 17. Dezember 2021 in ein nationales Gesetz umsetzen müssen. Das Ziel der EU-“Whistleblowing”-Richtlinie, Hinweisgeber besser zu schützen, ist bei der Ausgestaltung des nationalen Gesetzes entsprechend zu berücksichtigen.
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Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, zwei Kanäle, einen internen und einen externen, zur Meldung von Verstößen zur Verfügung zu stellen. Der Hinweisgeber kann dann zwischen dem internen Meldekanal des Unternehmens und dem externen Meldekanal der hierfür zuständigen Behörde wählen.
Das Thema Whistleblowing ist ein wichtiges Thema, das auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unterschätzt werden darf. Es ist wichtig, sowohl Hinweisgeber zu schützen, wie auch sichere Meldesysteme aufzubauen, um auch in Zukunft von Hinweisgebern profitieren zu können.
Der Umgang mit Hinweisen ist für Unternehmen oftmals eine ungewohnte Situation. Sich so zu verhalten, dass die Datenschutzkonformität in einem solchen Vorgang gewahrt wird, ist hierbei immer wieder aufs Neue eine Herausforderung. Um Sie in diesem Bereich zu unterstützen, bieten wir eine umfangreiche Datenschutzberatung an, die Sie auch im Umgang mit Whistleblowing-Vorgängen umfassend unterstützt. Unsere Expertenberatung kann ganz einfach und unverbindlich angefragt werden – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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