Hinweisgebergesetz

Als ausgewiesene Experten sind wir die kompetenten Ansprechpartner des neuen Hinweisgebergesetzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG, ist die deutsche Umsetzung der EU-“Whistleblowing”-Richtlinie (EU) 2019/1937. Diese wurde von der Europäischen Union 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Whistleblower besser zu schützen. Im gleichen Zuge wurde beschlossen, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Direktive bis zum 17. Dezember 2021 in ein nationales Gesetz umsetzen müssen. Das Ziel der EU-“Whistleblowing”-Richtlinie, Hinweisgeber besser zu schützen, ist bei der Ausgestaltung des nationalen Gesetzes entsprechend zu berücksichtigen.

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Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen?
Auch wenn der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, sollten Unternehmen bereits jetzt dringend auf das kommende Hinweisgeberschutzgesetz reagieren – denn nach Verabschiedung des Gesetzes wird dieses kurzfristig in Kraft treten.
  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen sichere, interne Hinweisgebersysteme einführen. Das kann durch das Einrichten einer internen Meldestelle erfolgen. Ziel ist es, jederzeit einen Verstoß melden zu können – egal ob schriftlich, mündlich oder persönlich. Dazu muss ein Verfahren zur Entgegennahme von Meldungen eingerichtet werden.
  • Eine interne Meldestelle kann auch von einem geeigneten, externen Dienstleister betrieben werden.
  • Der Hinweisgeber muss binnen sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang der Meldung erhalten. Ein fehlerfreies System im Umgang mit Meldungen ist hierbei das A und O.
  • Die Meldestelle ist verpflichtet, dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, welche Konsequenzen die Meldung nach sich gezogen hat und wie der aktuelle Stand ist. Das dient vor allem dem Schutz des Hinweisgebers

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch uns.

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MELDEKANÄLE

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, zwei Kanäle, einen internen und einen externen, zur Meldung von Verstößen zur Verfügung zu stellen. Der Hinweisgeber kann dann zwischen dem internen Meldekanal des Unternehmens und dem externen Meldekanal der hierfür zuständigen Behörde wählen.

WHISTLEBLOWING

Das Thema Whistleblowing ist ein wichtiges Thema, das auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht unterschätzt werden darf. Es ist wichtig, sowohl Hinweisgeber zu schützen, wie auch sichere Meldesysteme aufzubauen, um auch in Zukunft von Hinweisgebern profitieren zu können.

UNSER ANGEBOT

Der Umgang mit Hinweisen ist für Unternehmen oftmals eine ungewohnte Situation. Sich so zu verhalten, dass die Datenschutzkonformität in einem solchen Vorgang gewahrt wird, ist hierbei immer wieder aufs Neue eine Herausforderung. Um Sie in diesem Bereich zu unterstützen, bieten wir eine umfangreiche Datenschutzberatung an, die Sie auch im Umgang mit Whistleblowing-Vorgängen umfassend unterstützt. Unsere Expertenberatung kann ganz einfach und unverbindlich angefragt werden – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Die Umsetzung erfolgt störungsfrei für alle betrieblichen Abläufe.

Das Konzept ist auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Ihre Mitarbeiter werden für das Thema Whistleblowing sensibilisiert.

IT-BERATUNG

Digitalisierung, IT-Security & Open-Source-Consulting

DIGITALISIERUNG & INDUSTRIE 4.0

Als IT-Berater zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, die Digitalisierung für Ihren Geschäftszweck zu nutzen. Digitalisieren Sie nicht, weil es alle tun, digitalisieren Sie, weil Sie davon profitieren.

IT-SECURITY

IT-Security, IT-Sicherheit oder auch Informationssicherheit ist die Grundlage für gelungenen Datenschutz. Da wo personenbezogene Daten nicht sicher sind, ist auch die Schutz der Persönlichkeitsrechte von Personen nicht gesichert. Wir beraten Sie hierzu umfangreich.

OPEN-SOURCE-CONSULTING

„Linux“ ist das vermeintlich bekannteste Open Source System der Welt. Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen sowie den Einsatzzwecken von Open Source Lösungen. Erfahren Sie, welche Quellcode-offene Lösung für Ihren Einsatz geeignet ist und sogar signifikante Kosten senken könnte.

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