IT-Sicherheit und Hinweisgebergesetz
Gestiegene Sicherheitsanforderungen der IT-Landschaft kleinerer und mittlerer Unternehmen erfordern neue Lösungen: HFB-Consult zeigt Möglichkeiten der Problemlösungen auf und bietet zielgenaue Dienstleistungen an.
für Nordhorn , die Grafschaft Bentheim und ganz Norddeutschland
Das Thema Datenschutz wird im doppelten Sinne immer wichtiger. Auf der einen Seite werden die Menschen für das Thema sensibler, auf der anderen sorgt die Gesetzgebung für mehr Schutz von personenbezogene Daten. Diese beiden Aspekte begründen sich auch gegenseitig.In der Folge tritt am dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Diese betrifft Rechte und Pflichten von betroffenden Personen und Unternehmen.
Muss Datenschutz schon bei der gläsernen Fassade eines Unternehmens anfangen? Als betrieblicher externer Datenschutzberater steht Ihnen HFB Consult bei allen Fragen, Neuerungen und dem Umgang mit den bestehenden Datenschutzgesetzen zur Seite und verfügt darüber hinaus auch über jahrelange Erfahrung sowie Expertisen in der IT-Beratung.
Unsere Beratungsfelder
Wir setzen mit Ihnen zusammen die Anforderungen nach dem Hinweisgebergesetz um und bieten eine digitale anonymisierte Meldeplattform an. Zudem wird der komplette Prozess unter datenschutzrechtlichen Aspekten abgebildet.
Datenschutz sowie Digitalisierung sind einerseits eine Herausforderung, andererseits eine Chance für neue Möglichkeiten. Gerade in der Kombination betrachtet verleiten aber beide Themenfelder zu Fehlern. Diese wissen wir zu vermeiden oder zu lösen.
Durch unser Know-How im Datenschutz sowie in breiten Bereichen der IT ermöglichen wir es Unternehmen des MIttelstands von der Digitalisierung zu profitieren und dem Kunden gegenüber verantwortungsvoll zu handeln. Pesonenbezogene Daten müssen nach Datenschutzgesetz auch bei schnellem Fortschritt vertrauensvoll behandelt werden.
Wir bringen Ihre Digitalisierung nicht nur in Schwung, sondern auch in Einklang mit dem bestehenden Recht.
Für kleinere KMUs bieten wir einen kompakten IT-SecurityCheck an, der über den aktullen Sicherheitsstandard informiert
Persönlichkeitsschutz durch Datenschutz
Der Datenschutz (einfach: Schutz der Persönlichkeitsrechte) umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz von Personen bei der Verarbeitung Ihrer Daten dienen.
Die Datensicherheit (einfach: Schutz der Daten) beschäftigt sich dagegen nicht mit dem Schutz der Personen, sondern der Daten als solches.
Der Verstoß gegen das Datenschutzrecht wird hart geahndet. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steigen die Bußgelder auf bis zu 4% des Jahresumsatzes eines Unternehmens!
Welche Neuerungen haben Unternehmen zu meistern?
Die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes sorgt bis auf wenige „Öffnungsklauseln“ für „gleiches Recht für alle“ in der EU. Die Übergangsfrist zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung endet am 25. Mai 2018.
Von dann an gilt die Verordnung. Was beinhaltet die Grundverordnung? Was müssen Unternehmen wie Privatpersonen im Umgang mit personenbezogenen Daten wissen? Welche Aufgaben fallen an?
Nehmen Sie Kontakt zum Erstgespräch auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen für alle Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank.
Ich versichere, die Datenschutzhinweise gelesen zu haben. Der Nutzung meiner Daten gemäß den Datenschutzhinweisen stimme ich ausdrücklich zu.